Arbeitszeit – was gilt nun?

Claudia Knuth

Der EuGH hat im Mai dieses Jahres mit einem Paukenschlag gefordert, dass alle Mitgliedstaaten die Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, Zeit­erfassungssysteme einzurichten. Aber was folgt nun daraus? Ein verbindlicher Anspruch auf Arbeitszeiterfassung für alle Arbeitnehmer? Wie sollten Unternehmen aktuell reagieren? Der Kooperations-Dossier von DER BETRIEB und dem Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR) soll die wichtigsten Aspekte des deutschen Arbeitszeitrechts übersichtlich und fokussiert beleuchten.

29.11.2019 | Arbeitsrecht

Der DER BETRIEB-Dossier Arbeitszeit - was gilt nun? liefert einen arbeitsrechtlichen Überblick zur aktuellen Rechtslage und zu den Folgen der EuGH-Entscheidung. Unsere Rechtsanwältin Claudia Knuth und unser Rechtsanwalt Andreas Kössel sind mit je einem Beitrag enthalten:

Arbeitszeiterfassung: Ab sofort und mit Betriebsrat? von Claudia Knuth

Weitgehend ungeklärt sind bislang die Auswirkungen aufgrund des EuGH-Urteils auf kollektivrechtlicher Ebene. Der Beitrag diskutiert die aktuelle Frage, ob der Betriebsrat die sofortige Umsetzung verlangen kann. Ist hier tatsächlich auf den Gesetzgeber zu verweisen oder hat der Betriebsrat bereits jetzt ein Initiativrecht. Der Beitrag zeigt auf, warum das EuGH-Urteil nicht zum Ende der Vertrauensarbeitszeit führen muss und wie insoweit mit bestehenden Betriebsvereinbarungen umzugehen ist.

Deutsches Arbeitszeitrecht im Wandel? von Andreas Kössel

Kurzzusammenfassung: Die strengen Vorgaben des deutschen Arbeitszeitgesetzes sind mit den Anforderungen der heutigen Arbeitswelt (Stichwort: Arbeit 4.0) kaum vereinbar und stellen Arbeitgeber vor erhebliche Herausforderungen. Fraglich ist insbesondere, ob der Weg der flexiblen Arbeitszeitgestaltung über die Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit durch das EuGH-Urteil künftig versperrt ist. In diesem Zusammenhang ist zu hoffen, dass der deutsche Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung der Vorgaben des EuGH nutzt und zugleich eine generelle Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts angeht.

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